WED Reglement

Hier findest du das aktuelle WED Reglement zum Nachschlagen oder als PDF zum Downloaden.

Reglement

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat die Zuständigkeit für die Reit- und Turniersportdisziplin Working Equitation in Deutschland an den Working Equitation Deutschland e. V. (WED e. V.) übergeben. Der WED e. V. übernimmt fortan die Koordination, Regelung und die Verwaltung dieser Reit- und Turniersportdisziplin, einschließlich der Aktualisierung des offiziellen Regelwerks und der Organisation eines nationalen Terminkalenders. Zusätzlich liegen die Auswahl des Nationaltrainers sowie die Nominierung der Reiter*innen für internationale Meisterschaften in den Händen des WED e. V.

Unser Regelwerk ist das Fundament der Reit- und Turniersportdisziplin und wird kontinuierlich durch den Vorstand und offizielle Richter*innen überwacht, um es regelmäßig zu ergänzen, zu korrigieren und anzupassen. 

Lade dir hier das aktuelle WED Reglement als PDF herunter.

Reglement für Working Equitation in Deutschland 

Inhalt

Disclaimer

Änderungen und Fehler sind vorbehalten. Verbindlich ist ausschließlich die aktuelle PDF-Version des WED-Reglements.

Vorstellung der Disziplin

Die Reitdisziplin Working Equitation wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Reitweisen zu fördern, die in den verschiedenen Ländern praktiziert werden, in denen das Pferd in der Landwirtschaft verwendet wird oder wurde. Damit wird beabsichtigt, nicht nur die Reitweise jedes Landes, sondern auch die verschiedenen Traditionen, Reitkleidungen, Sättel und Zaumzeuge, die Bestandteil des Kulturgutes jeder Nation sind, zu erhalten. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat dem WED e. V. (Working Equitation Deutschland e. V.) die Verantwortung für die Koordination und Regelung der Disziplin Working Equitation in Deutschland übertragen. Der WED e. V. ist für die Reitdisziplin und insbesondere für ihre Organisation und Verwaltung, für die Änderungen des offiziellen Regelwerks, für die Berufung und Anerkennung der Richter, sowie für die Erstellung eines nationalen Terminkalenders verantwortlich. Der WED e. V. ist auch befugt, die Auswahl des Nationaltrainers und des Mannschaftschefs vorzunehmen. Gemeinsam sind Vorstand und Trainer dafür verantwortlich, die Sportler für die Nationalmannschaft zu nominieren um Deutschland an internationalen Championaten, sowie Welt- und Europameisterschaften zu vertreten. Dieses Regelwerk definiert die Regeln, nach denen die Reitdisziplin Working Equitation auszutragen ist. Es steht unter ständiger Beobachtung des Vorstandes und der offiziellen Richter und wird jedes Jahr ergänzt, korrigiert und angepasst.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Dokument die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

1. Allgemeines

Jeder Wettbewerb der Working Equitation besteht aus bis zu vier unterschiedlichen Einzelprüfungen abhängig von der jeweiligen Prüfungsklasse. Die Einzelprüfungen sind: Dressur, Stiltrail, Speedtrail und Rinderarbeit. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus der Summe der Punkte, die in Dressur, Stiltrail, Speedtrail und Rinderarbeit erreicht werden. Die Reitdisziplin ist offen für alle Pferderassen und Reitweisen. 

1.1. Turniere

Den Veranstaltern ist es vorbehalten, die einzelnen Prüfungsklassen ihres Turniers mit oder ohne Rinderarbeit auszuschreiben. Es können in der gleichen Prüfungsklasse sowohl eine Wertung mit Rinderarbeit als auch eine Wertung ohne Rinderarbeit ausgeschrieben werden. Allerdings gilt die Rinderarbeit nie als Einzelwertung. Die Wertung einer Prüfungsklasse gilt erst ab einem Starterfeld von mindestens 5 Teilnehmern. Junioren und junge Reiter werden ab 3 Teilnehmern separat gewertet, die Gesamtwertung der jeweiligen Prüfungsklasse bleibt davon unberührt. Reiter mit Handicap sind den normalen Prüfungsklassen angeschlossen. Wenn mehrere Reiter mit Handicap in einer Prüfungsklasse starten, ist eine separate Wertung möglich. 

1.1.1. Fehlende Regelungen

Bei allen hier nicht geregelten Sachverhalten verweisen wir auf die WBO bzw. LPO. 

1.2. Prüfungsklassen 

In der Working Equitation gibt es 7 Prüfungsklassen: 

WF – Führzügelklasse: 

Stiltrail

WR – Reiterwettbewerb: 

Dressur, Stiltrail 

WE – Einsteigerklasse: 

Dressur, Stiltrail 

WA – Anfängerklasse: 

Dressur, Stiltrail 

WL – Leichte Klasse: 

Dressur, Stiltrail, Speedtrail, Rinderarbeit 

WM – Mittelschwere Klasse:  

Dressur, Stiltrail, Speedtrail, Rinderarbeit 

WS – Schwere Klasse: 

Dressur, Stiltrail, Speedtrail, Rinderarbeit 

 

1.2.1. WF – Führzügelklasse
  • Teilprüfungen: Stiltrail  Für Pferde, die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 5 Jahre alt sind 
  • Die führende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein
  • Für Reiter, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 5 und höchstens 10 Jahre alt werden. 
  • In dieser Klasse besteht eine Helmpflicht für alle Reiter. Hilfszügel, Gerte und Sporen sind nicht erlaubt. 
  • Zum Führen wird ein Führstrick (mit Karabinerhaken) in den inneren Trensenring eingehakt oder ein Führstrick (mit Lederschnalle) in das Reithalfter eingeschnallt.


Erlaubte Gebisse:  

  • Einfach oder doppelt gebrochene Gebisse ohne Hebelwirkung  Wassertrense und D-Ring-Trense  
  • Olivenkopftrense, Ringkombination aus Olivenkopf, Olivenkopf mit durchlaufenden Trensenringen, Ringkombination aus Olivenkopf- und Schenkeltrense  
  • Schenkeltrense  
  • Stangengebisse ohne Hebelwirkung  
  • Alle Gebisse werden zweihändig geritten.  
  • Bauchergebisse mit einer maximalen Oberbaumlänge von 6,5 cm
1.2.2. WR – Reiterwettbewerb

WR 1 – Reiterwettbewerb

Kombiprüfung: Dressur (in der Abteilung geritten 2 – 4 Reiter) und Stiltrail Schritt – Trab – Galopp

(Alle Anforderungen der Hindernisse entsprechen der Klasse WE, die Dressuraufgabe ist eine Beispielaufgabe)

  • Für Pferde, die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 5 Jahre alt sind  
  • Für Reiter, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 8 und höchstens 14 Jahre alt werden. 
  • In dieser Klasse besteht eine Helmpflicht für alle Reiter.  
  • Nur stumpfe Sporen ohne Rädchen (max. 2 cm) sind erlaubt. Gerte bis 120 cm inkl. Schlag erlaubt 

Erlaubte Gebisse:  

  • Einfach oder doppelt gebrochene Gebisse ohne Hebelwirkung (Wassertrense, Olivenkopftrense, Ringkombination aus Olivenkopf und D-Ring-Trense  
  • Olivenkopf mit durchlaufenden Trensenringen, Ringkombination aus Olivenkopf- und Schenkeltrense  
  • Schenkeltrense  
  • Stangengebisse ohne Hebelwirkung.  
  • Bauchergebisse mit einer maximalen Oberbaumlänge von 6,5 cm  
  • Alle Gebisse werden zweihändig geritten.


WR 2 – Reiterwettbewerb 

Einzelreiterwettbewerb mit 4 Hindernissen und vorgegebener Linienführung Schritt – Trab 

(Alle Anforderungen der Hindernisse entsprechen der Klasse WE, die Aufgabe ist fest vorgegeben) 

  • Für Pferde, die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 5 Jahre alt sind  
  • Für Reiter, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 8 und höchstens 14 Jahre alt werden.  
  • In dieser Klasse besteht eine Helmpflicht für alle Reiter.  
  • Nur stumpfe Sporen ohne Rädchen (max. 2 cm) sind erlaubt. Gerte bis 120 cm inkl. Schlag erlaubt 


Erlaubte Gebisse:  

  • Einfach oder doppelt gebrochene Gebisse ohne Hebelwirkung (Wassertrense, Olivenkopftrense, Ringkombination aus Olivenkopf und D-Ring-Trense  
  • Olivenkopf mit durchlaufenden Trensenringen, Ringkombination aus Olivenkopf- und Schenkeltrense  
  • Schenkeltrense  
  • Stangengebisse ohne Hebelwirkung. 
  • Bauchergebisse mit einer maximalen Oberbaumlänge von 6,5 cm  
  • Alle Gebisse werden zweihändig geritten.

 

1.2.3. WE – Einsteigerklasse

Teilprüfungen: Dressur und Stiltrail  

  • Für Pferde, die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 4 Jahre alt sind  
  • Nur stumpfe Sporen ohne Rädchen (max. 2 cm) sind erlaubt. Gerte bis 120 cm inkl. Schlag erlaubt. 


Erlaubte Gebisse:  

  • Einfach oder doppelt gebrochene Gebisse ohne Hebelwirkung (Wassertrense, Olivenkopftrense, Ringkombination aus Olivenkopf und D-Ring-Trense  
  • Olivenkopf mit durchlaufenden Trensenringen, Ringkombination aus Olivenkopf- und Schenkeltrense  
  • Schenkeltrense  
  • Stangengebisse ohne Hebelwirkung.  
  • Bauchergebisse mit einer maximalen Oberbaumlänge von 6,5 cm  
  • Alle Gebisse werden zweihändig geritten.  
  • Es dürfen Gebisse zwischen den Teilprüfungen getauscht werden
1.2.4. WA - Anfängerklasse

 Teilprüfungen: Dressur und Stiltrail  

  • Für Pferde, die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 4 Jahre alt sind  
  • Sporen bis zu einer Länge von 4,5cm mit Rädchen (beweglich, ohne Zacken) sind erlaubt. Gerte bis 120 cm inkl. Schlag erlaubt


Erlaubte Gebisse:  

  • Einfach oder doppelt gebrochene Gebisse ohne Hebelwirkung (Wassertrense, Olivenkopftrense, Ringkombination aus Olivenkopf und D-Ring-Trense, D-Ring Trense, Olivenkopf mit durchlaufenden Trensenringen, Schenkeltrense, Ringkombination aus Olivenkopf- und Schenkeltrense)  
  • Stangengebisse ohne Hebelwirkung 
  • Bauchergebisse mit einer maximalen Oberbaumlänge von 6,5 cm  
  • Kimblewick (Springkandare) als Stange mit Kinnkette, mit einem Paar Zügel, im gesamten Bogen des D-Rings freilaufend eingehängt.  
  • Alle Gebisse werden zweihändig geritten  
  • Es dürfen Gebisse zwischen den Teilprüfungen getauscht werden
1.2.5. WL - Leichte Klasse

Teilprüfungen: Dressur, Stiltrail, Speedtrail, Rinderarbeit  

  • Für Pferde, die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 5 Jahre alt sind  
  • Sporen bis zu einer Länge von 4,5cm mit Rädchen (beweglich) sind erlaubt. Gerte bis 120 cm inkl. Schlag erlaubt.  


Erlaubte Gebisse: 

  • Einfach oder doppelt gebrochene Gebisse (Wassertrense, Olivenkopftrense, Ringkombination aus Olivenkopf und D-Ring-Trense, D-Ring Trense, Olivenkopf mit durchlaufenden Trensenringen, Schenkeltrense, Ringkombination aus Olivenkopf- und Schenkeltrense)  
  • Stangengebisse ohne Hebelwirkung  
  • Bauchergebisse mit einer maximalen Oberbaumlänge von 6,5 cm  
  • Kimblewick (Springkandare) mit starrer Gebissstange und Kinnkette. Entweder mit einem Paar Zügeln im gesamten Bogen des D-Rings freilaufend eingehängt oder mit zwei Paar Zügeln in den äußeren Ösen eingehängt.  
  • Kandare blank oder Kandare mit Unterlegtrense, immer mit zwei Paar Zügeln und Kinnkette. Die Kandaren müssen eine starre Gebissstange haben. Anzüge bis 7 cm sind erlaubt.  
  • Alle Gebisse werden zweihändig geritten.  
  • Es dürfen Gebisse zwischen den Teilprüfungen getauscht werden
1.2.6. WM - Mittelschwere Klasse

Teilprüfungen: Dressur, Stiltrail, Speedtrail, Rinderarbeit.  

  • Für Pferde, die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 6 Jahre alt sind  
  • Sporen bis zu einer Länge von 4,5cm mit Rädchen (beweglich) sind erlaubt. 


Erlaubte Gebisse:  

  • Kandare blank oder Kandare mit Unterlegtrense mit zwei Paar Zügeln.  
  • Die Kandare muss eine starre Gebissstange haben. 
  • Anzüge bis 12 cm sind erlaubt 
  • Alle Gebisse werden zweihändig geritten.  
  • Es dürfen Gebisse zwischen den Teilprüfungen getauscht werden
1.2.7. WS - Schwere Klasse

Teilprüfungen: Dressur, Stiltrail, Speedtrail, Rinderarbeit.  

  • Für Pferde, die am 1. Januar des Turnierjahres mindestens 6 Jahre alt sind  
  • Für die Klasse WS gilt die internationale Dressuraufgabe nach WAWE, sowie die entsprechenden Hindernisse  
  • Sporen bis zu einer Länge von 4,5cm mit Rädchen (beweglich) sind erlaubt 


Erlaubte Gebisse:  

  • Kandare blank (Pelham, Kimblewick erlaubt)  
  • die Kandare muss eine starre Gebissstange haben  
  • Anzüge bis 12 cm erlaubt  Nur ein paar Zügel erlaubt  
  • Einhändig geritten  
  • Zwischen den einzelnen Zügeln dürfen maximal zwei Finger einer Hand liegen  
  • Es dürfen Gebisse zwischen den Teilprüfungen getauscht werden
1.2.8. Junioren

Altersklasse, die den Reitern vorbehalten ist, die im laufenden Kalenderjahr höchstens 18 Jahre alt werden. Alle Teilnehmer unter 18 Jahren müssen bei Turnierbeginn eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten/ Aufsichtsperson in schriftlicher Form in der Meldestelle abgeben. 

1.2.9. Junge Reiter

Altersklasse, die den Reitern vorbehalten ist, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 19, aber höchstens 21 Jahre alt werden. 

 1.2.10. Senioren

 Altersklasse, die den Reitern vorbehalten ist, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 22 Jahre alt werden 

1.2.11. Reiter mit Handicap

Für Reiter mit Handicap ist ihre Grade Einteilung der FN gültig. Die Reiter dürfen mit dementsprechenden, in ihrem Pass aufgeführten Hilfsmitteln reiten. Inwieweit das Handicap eine Teilnahme an Trail oder Rinderarbeit erschwert, muss im Einzelfall geklärt werden. 

1.2.12. Sonderprüfungen

Diese Art von Prüfungen dürfen nur für Showveranstaltungen oder zu Präsentationszwecken auf großen Turnieren/Messen ausgeschrieben werden. 

Speedmaster (nur Klasse WS)  

  • Die besten (mind. 5, max. 50 % des Starterfeldes) Teilnehmer des Speedtrails eines Turniers treten in einer gesonderten Prüfung gegeneinander an. Diese Prüfung wird als Einzelprüfung gewertet und es werden alle Teilnehmer platziert.  
  • Der Speedmaster-Parcours kann deutlich kürzer und vermehrt auf Tempo als der normale Speedtrail gebaut werden.  
  • Jeder Fehler gibt 5 Strafsekunden, ein Hindernis zu zerstören oder nicht korrekt beenden 20 Strafsekunden. Das erfolgreiche Stechen des Ringes wird mit 10 Bonussekunden angerechnet 


Show-Cup (nur Klassen WL, WM und WS)  

  • Beim Show-Cup entfallen die Teilprüfungen Dressur und Rinder. Alle Teilnehmer reiten zuerst einen Stiltrail und anschließend den gleichen Parcours als Speedtrail.  Wertung und Platzierung: Addition der Punkte aus Stiltrail und Speedtrail (Punktevergabe pro Prüfung: n+1, n- 1, n-2…), max. 6 Platzierte.  
  • Der Show-Cup kann auch mit einem Speedmaster kombiniert werden. Hier kann die Teilnehmerzahl erhöht werden allerdings müssen die Teilnehmer Stil- und Speedtrail des Show-Cups beendet haben. Der Parcours kann zur Zeitersparnis (Parcoursbesichtigung) derselbe wie aus der kombinierten Prüfung sein. 


K.O.-Speed (nur Klassen WL, WM und WS)  

  • Es werden 2 identische Parcours mit mindestens 4 Hindernissen parallel und spiegelverkehrt mit einer Start- und Ziellinie aufgebaut. Gestartet wird auf Handzeichen. Der Teilnehmer mit den geringsten Fehlern qualifiziert sich für den nächsten Lauf. Haben beide Teilnehmer gleich viele Fehler, qualifiziert sich der schnellere Teilnehmer. Es ist ein Maximum von 8 Teilnehmern zulässig, so dass das Siegerpaar max. 3 Läufe absolvieren muss.  
  • Sieger ist der Gewinner des finalen letzten Laufs, dessen Verlierer Zweitplatzierter wird. Die 2 ausgeschiedenen des Halbfinales werden gleichplatziert auf Platz 3, die Verlierer der ersten Runde gleichplatziert auf dem 5. Platz. 


Speed Mannschaftsprüfung (nur Klassen WL, WM und WS)  

  • Die Teilnehmer schließen sich zu einem Team zusammen, mit einem Reiter je Klasse (L, M, S)  
  • Alle Reiter reiten den gleichen Speedtrail (erst alle L-Reiter, dann alle M- Reiter, dann alle S-Reiter). Zwischen den Klassen wird der Parcours in seinen Abmessungen angepasst, die Linienführung aber bleibt unverändert. Zur Wertung werden die Ergebnisse aller 3 Reiter einer Mannschaft addiert. Die schnellste Mannschaft gewinnt. Platzierung für alle Mannschaften.
1.2.13. Zäumung und Ausrüstung
  • Die Pferd-Reiter-Paare müssen die Mindestanforderung für die Reitkleidung, die Zäumung und die zur Verwendung kommenden Sättel und Gebisse entsprechend ihrer Klasse einhalten (für Besonderheiten siehe Kap 1.2.1 ff), andernfalls dürfen sie nicht am Turnier teilnehmen.  
  • Es sind alle gängigen Zäumungen erlaubt, die dem Gedanken des Tierschutzes entsprechen. Tierschutzwidrige Zäumungen z.B. atembeengende Zäumungen, eisenunterlegte Nasenriemen sind verboten.  
  • Mindestdicke für alle Gebisse: 10mm. Unterlegtrense in Kombination mit Kandare mindestens 8mm. Dicke gemessen im Maulwinkel des Pferdes. Bestimmungen entsprechend den Klassen sind in Absatz 1.2.1 ff zu finden. 
  • Die Richter dürfen jederzeit Gebisskontrollen durchführen. Das Nicht-Einhalten der erlaubten Gebisse führt zur Disqualifikation des Pferd-Reiter-Paares in der Teilprüfung.
  • Teil der Ausrüstung sind Sättel mit Steigbügel und Sattelgurt. Sattelähnliche Konstruktionen ohne Kopfeisen oder einem Sattelbaum oder vergleichbare stabilitätsfördernde Elemente sind aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Die Verwendung von offenen Steigbügelaufhängungen (Sturzfedern) und die Verwendung von sogenannten Sicherheitssteigbügeln werden empfohlen.  
  • In allen Teilprüfungen außer der Dressur sind Gamaschen und Bandagen erlaubt. 
  • Hufglocken, Fessel-und Ballenschutz (nicht beschwert) sind in allen Teilprüfungen außer der Dressur erlaubt.  
  • Pferde dürfen mit Fliegenhauben/Ohrenschutz geritten werden. Ohrstöpsel und im Ohrbereich wattierte Fliegenhauben sind nicht erlaubt.  
  • Sporen dürfen eine maximale Länge von 4,5 cm ggf. inklusive Rädchen (beweglich), gemessen vom Stiefel, haben. Ausnahmen:
    • WF: keine Sporen 
    • WR/WE: Nur stumpfe Sporen ohne Rädchen (max. 2 cm) sind erlaubt 
    • WA: Sporen bis zu einer Länge von 4,5cm mit Rädchen (beweglich, ohne Zacken) sind erlaubt 
  • Gerten sind in den Klassen WE bis WL erlaubt und dürfen eine maximale Länge von 120 cm (inklusive Schlag) haben. 
  • In den Klassen WM und WS ist eine Gerte außerhalb der Prüfungen erlaubt.  Hilfszügel jeglicher Art sind in allen Klassen nicht erlaubt, sowohl auf Abreite- als auch Turnierplätzen und dem gesamten Turniergelände.  
  • Zur Identifizierung des Pferd-Reiter-Paares haben die Pferde grundsätzlich innerhalb der Prüfungen stets sichtbar zwei Kopfnummern und außerhalb der Prüfungen eine Kopfnummer zu tragen.  
  • Während der gesamten Veranstaltung ist sich an die Ausrüstungsordnung der jeweils genannten Klasse zu halten. Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss vom Turnier.  
  • Farblich sollte die Ausrüstung in gedeckten Farben und farblich passend zum Pferd gehalten werden. „Schwarz-Weiß“ ist nicht erwünscht und führt zu Abzügen in der Präsentationsnote. 
1.2.14. Präsentationsstile

Pferd-Reiter-Paare können bezüglich Kleidung und Ausrüstung entweder der unter Punkt 1.2.15 aufgeführten Empfehlung folgen oder alternativ die stilreine Präsentation einer der klassischen Arbeitsreitweisen (Spanisch, Portugiesisch, Camargue, Italienisch, Argentinisch, Western u.a.) wählen. Dies fließt in die Präsentationsnote für Dressur und Stiltrail mit ein. 

1.2.15. Kleidung national

Erwünscht sind Kleidung und Ausrüstung von Pferd und Reiter in einer Stilrichtung und in gedeckten Farben. 

Mindestanforderung: 

  • Kopfbedeckung: Es wird ein Helm empfohlen, jedoch nicht verpflichtend; Hut oder Kappe alternativ möglich.  
  • Helmpflicht für Reiter mit Handicap und Reiter bis 18 Jahren. Es obliegt dem Veranstalter eine generelle Helmpflicht in der Ausschreibung auszusprechen.  
  • langärmeliges, hochgeschlossenes Hemd oder Bluse; Weste; Halstuch oder Krawatte; lange Hose, Reitschuhe (mindestens knöchelhoch), ggf. in Kombination mit Chaps  
  • Ab Prüfungsklasse WL ist in Dressur und Stiltrail eine Jacke/Jackett passend zur gewählten Stilrichtung verplichtend. Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Abzug in der Präsentationsnote.

1.3. Pferde

1.3.1. Identifikationsdokumente für Pferde
  • Der Equidenpass muss immer dann vorgelegt werden, wenn der Veranstalter dies während des Turniers verlangt.  
  • Aus dem Dokument haben die Identifikation des Pferdes sowie der ordnungsgemäß ausgeführte Impfplan des Pferdes hervorzugehen.  
  • Dieses Dokument kann für die Dauer der Veranstaltung vom Veranstalter einbehalten werden.  
  • Die Verpflichtung der Turnierteilnehmer zur Impfung der Pferde gegen Influenza und Herpes obliegt dem Verantwortungsbereich des Veranstalters. Dieser kann in seiner Ausschreibung festlegen, ob sich das Impfschema auf seinem Turnier mindestens nach den aktuell gültigen Vorgaben der WBO oder denen der LPO richtet. Bei Veranstaltungen, bei denen sowohl Prüfungen nach LPO als auch nach WBO ausgeschrieben werden, gelten immer die Impfbestimmungen der LPO. 

1.4. Nennungen/Qualifikationen

1.4.1. Nennungen
  • Nennungen sind stets schriftlich mit den Vordrucken des Veranstalters oder dem Online-Nennungssystem einzureichen.  Ein Pferd darf auf einem Turnier in zwei Klassen von unterschiedlichen Reitern vorgestellt werden, wenn einer davon in der Prüfungsklasse WE oder WA reitet. Das Pferd darf jedoch maximal 4 Teilprüfungen am Tag absolvieren.  Der Teilnehmer ist allein verantwortlich für den Abschluss einer Versicherung. Der Veranstalter haftet keinesfalls für Unfälle der Teilnehmer und oder ihrer Pferde während der Turnierzeiträume (der Turnierzeitraum beginnt am Tag vor dem Wettbewerb und endet am Tag nach dem Wettbewerb). Eine Kopie des Versicherungsscheines der Haftpflichtversicherung ist mit dem Equidenpass mitzuführen.  In den Klassen WA, WL, WM und WS ist eine aktive Mitgliedschaft im WED e. V. bei den vom WED e. V. zertifizierten Working Equitation Turnieren vorgeschrieben.  Es ist zudem möglich, einmalig eine sogenannte Schnupperlizenz zu beantragen. Diese kann das ganze Jahr über beantragt werden und ist bis zum 31.12. des Beantragungsjahres gültig. Sollte die Schnupperlizenz nicht aktiv bis zum 30.09. des laufenden Jahres gekündigt werden, geht sie automatisch in eine reguläre Mitgliedschaft über. Die Schnupperlizenz kann für alle Klassen beantragt werden, beinhaltet jedoch keine Förderungen.
1.4.2. Qualifikation für Prüfungsklassen

Es wird der Selbsteinschätzung eines jeweiligen Reiters überlassen, seine Prüfungsklasse selbst zu bestimmen. Der Jury ist es vorbehalten, bei Überforderung von Pferd und oder Reiter, den jeweiligen Teilnehmer gegebenenfalls für die gesamte, laufende Turniersaison verbindlich neu einzustufen.

1.5. Regeln auf dem Abreiteplatz

  • Auf dem Abreiteplatz wärmen die Reiter ihre Pferde auf, bevor sie in die Prüfung starten und reiten sie nach der Prüfung wieder ab.
  • Der Abreiteplatz und seine Verwendung müssen von einem Steward (gestellt vom Veranstalter) überwacht werden. Insbesondere der sportlich korrekte Umgang mit dem Pferd ist einzuhalten. Das schließt den fortwährenden Einsatz der Gerte, Sporen und anderen Mitteln aus und kann bei Missachtung zum Ausschluss des Reiters vom Turnier und zum sofortigen Platzverweis führen.
  • Alle Teilnehmer haben sich bedingungslos den Anweisungen der Richter und Stewards zu fügen.
  • Fremd- und Trainerberitt sind während des gesamten Turniers nicht erlaubt und führen zum Ausschluss.

2. Offizielle Personen und Organe

2.1. Veranstalter

Der Veranstalter unterliegt den Regulativen des jeweils gültigen Reglements des WED e. V.

2.2. Richter

  • Als nationale Richter des WED e.V. werden alle natürlichen Personen erachtet, die aktive Mitglieder des WED e. V. sind und vom amtierenden Vorstand als solche benannt wurden. Die entsprechenden Personen werden in der jährlich aktualisierten Richterliste aufgeführt.
  • Eine Gruppe von Richtern wird als Jury bezeichnet. Der vorsitzende Richter der Jury muss ein Richter des WED e.V. sein. Dieser wird als Vorsitzender der Jury und die übrigen Teilnehmer als Mitglieder der Jury oder Richtergruppe bezeichnet.
  • Pro Teilprüfung muss mindestens eine Person der Jury Richter des WED e.V. sein.
  • Bei größeren Veranstaltungen wird empfohlen pro ca. 25 Starter einen weiteren Richter zu verpflichten.
  • Der Richter ist befugt, bei Überforderung von Pferd und Reiter, bei Gefahr in Verzug oder gefährlichen Situationen den Ritt jederzeit abzubrechen und den Teilnehmer für diese Prüfung auszuschließen. Der Reiter darf an nachfolgenden Teilprüfungen erneut teilnehmen.
  • Den Anweisungen der Richter ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Turniers führen.
  • Unter besonderen Turnierbedingungen (z.B. Wetter, Platzverhältnisse) ist es dem Richter in Absprache mit dem Veranstalter gestattet, vom Reglement abweichende Sonderregelungen zu beschließen.

2.3. Notfallversorgung

Tierarzt und Hufschmied
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich eine Liste kurzfristig verfügbarer, anerkannter und akkreditierter Tierärzte sowie Hufschmiede in der Meldestelle auszuhängen.

Sanitätsdienst
Bei allen Prüfungen muss ein Sanitätsdienst vor Ort oder mindestens rufbereit sein.

2.4. Reiter

2.4.1. Rechte
  • Jeder Reiter hat bei der Ausübung der Disziplin und der Austragung dieser Turniere das Recht auf gute technische, menschliche und sportliche Bedingungen.
  • Den Teilnehmern ist es erlaubt, mit verschiedenen Pferden anzutreten, vorausgesetzt, die Anforderungen für die jeweilige Klasse sind erfüllt.
  • Jeder Reiter kann gegen eine richterliche Entscheidung in seiner Teilprüfung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich einzulegen. Er muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Als Kostenvorschuss ist ein Betrag von 50,00 Euro beizufügen und sicherzustellen. Wenn der Einspruchsgrund vor Beginn der Prüfung bekannt war, endet die Frist zum Einlegen eines Einspruchs mit dem Start der Prüfung. Wenn Verstöße während der Prüfung oder das Ergebnis beanstandet werden, endet die Frist zum Einlegen eines Einspruchs eine halbe Stunde nach Veröffentlichung und Freigabe der Ergebnisse. Die Freigabe erfolgt durch den Richter einschließlich einer Angabe der Uhrzeit. Um über den Protest zu entscheiden, wird ein Gremium gebildet. Dieses besteht aus dem Vorsitzenden Richter, einem Vertreter des Veranstalters und einem unbefangenen, erfahrenen Reiter, der nicht in der gleichen Klasse startet wie der Protestierende. Die Entscheidung dieses Gremiums ist abschließend. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, wird der Fehler behoben und es erfolgt eine Kostenerstattung. Bei einer Fehlentscheidung durch die Richterschaft, wird der betroffene Reiter als Erster für die Teilprüfung rangiert. Wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird, verbleibt der Kostenvorschuss in der Veranstalterkasse.
  • Nachdem die Bewertungsprotokolle und die Rangierung einer Teilprüfung durch den Vorsitzenden der Jury abgenommen und veröffentlicht worden sind, müssen diese den Teilnehmern zur Einsicht bereitgestellt werden.
2.4.2. Pflichten
  • Die Teilnehmer müssen sich, nach erfolgreicher Nennung zum Turnier, ordnungsgemäß bis mindestens zwei Stunden vor Prüfungsbeginn zur Startfreigabe melden. Anderenfalls können sie nicht an den Prüfungen teilnehmen.
  • Die Teilnehmer haben das Regelwerk des WED e.V. zu beachten und alle Entscheidungen der Jury zu respektieren.
  • Die Teilnehmer sind als Pferd-Reiter-Paar bis zu einer Platzierung des 6. Platzes grundsätzlich verpflichtet, an der Siegerehrung teilzunehmen. Nichtteilnahme hat die Aberkennung der Platzierung zu Folge.
  • Es ist dem Reiter erlaubt nach vorheriger Absprache mit dem vorsitzenden Richter auch ohne Pferd in vollständigem Turnieroutfit in der Siegerehrung zu erscheinen.

2.5. Trainer und Pfleger

Jeder Reiter hat das Recht, einen Pfleger und einen Trainer mitzubringen, sofern diese Personen nicht Platz- oder Hausverbot auf der Veranstaltung haben. Sie dürfen sich auch in den an die Reitplätze angrenzenden Bereichen (Ställe und Abreiteplatz) aufhalten.

2.6. Doping

Es gelten die Doping Bestimmungen der FN. Weitere Informationen unter: https://www.pferd-aktuell.de/fairersport/fairer-sport

3. Die Prüfungen der Working Equitation

3.1. Allgemeines

3.1.1. Tierärztliche Untersuchungen
  • Der Veranstalter bzw. die zuständigen Richter können bei jeder Leistungsprüfung oder Wettbewerb eine Medikationskontrolle und/oder Verfassungsprüfungen/Pferdekontrollen durch einen Tierarzt veranlassen.
  • Bei jeder Medikationskontrolle und/oder Verfassungsprüfungen/Pferdekontrollen ist die Anwesenheit eines Richters des Turniers verpflichtend.
  • Ebenso können stichprobenartig Dopingkontrollen vorgenommen werden, entsprechend den Bestimmungen der LPO.
  • Bei Landes- und Deutschen Meisterschaften ist eine Verfassungsprüfung vor Turnierbeginn vorgeschrieben. Bei allen anderen Turnierveranstaltungen wird eine Verfassungsprüfung empfohlen. Das Pferd muss bei der Verfassungsprüfung in einer Zäumung mit Gebiss vorgestellt werden. Sofern mit einem anderen Gebiss vorgestellt wird, ist das/sind die Turniergebiss(e) mitzuführen und dem Richter vorzuzeigen.
  • Der Vorführer hat in angemessener Kleidung zu erscheinen. Dazu gehört mindestens eine lange Hose, Oberteil und festes Schuhwerk oder Turnierkleidung.
3.1.2. Qualifikationskriterien für die Deutschen Meisterschaften der Junioren, Jungen Reiter und Senioren

Auf zwei Turnieren im Jahr der DM und/oder in dem vorherigen Jahr jeweils über 61% in der Dressur und im Stiltrail, sowie ein positives Ergebnis im Speedtrail und in der Rinderarbeit.

3.1.3. Startreihenfolge
  • Die Festlegung der Startreihenfolge für die Dressurprüfung wird vom Veranstalter in der Ausschreibung festgelegt (z.B. Auslosung, in alphabetischer Reihenfolge der Pferdenamen oder nach Nennungseingang).
  • Starter mit 2 Pferden starten automatisch einmal am Anfang und einmal am Ende. Die finale Entscheidung obliegt der Meldestelle.
  • Empfohlen wird in der Teilprüfung Speedtrail in umgekehrter Reihenfolge zum vorläufigen Gesamtergebniszu starten.
  • Die Starterliste muss ca. zwei Stunden vor Beginn der Teilprüfung ausgehängt werden.
  • Zeitplanänderungen und Verschiebungen von mehr als 30 Minuten müssen bis zum Vorabend veröffentlicht werden. Am Prüfungstag darf eine Prüfung nicht mehr als 30 Minuten vorgezogen werden.
  • Wenn in Teilprüfungen Startzeiten festgelegt sind, kann der Reiter auf seiner Startzeit bestehen, um eine optimale Vorbereitung zu gewährleisten. Es darf nicht von ihm verlangt werden, früher zu starten, sollten ein oder mehrere Starter vor ihm ausfallen. 17 Reglement 2024 – Working Equitation Deutschland e. V.
  • Obwohl Startzeiten definiert werden können, sind die Teilnehmer für die Überwachung der Prüfungen im Hinblick auf ihren Start in der jeweiligen Startreihenfolge verantwortlich.
  • Wenn ein Teilnehmer von einem ernsthaften, bestätigten Problem (Hufeisen, Materialfehler usw.) betroffen ist, kann der Vorsitzende der Jury ausnahmsweise nach eigenem Ermessen die Startreihenfolge ändern und muss diese Änderung der Öffentlichkeit bekannt geben.
  • Nach dem Aufruf haben die Teilnehmer 60 Sekunden Zeit, um in den Prüfungsplatz einzureiten. Nach dem Läuten der Glocke hat der Reiter 60 Sekunden Zeit, die Prüfung zu beginnen. Nichteinhaltung führt zur Disqualifikation.
  • Bei Klassen, deren Teilprüfungen direkt nacheinander geritten werden, muss zwischen den Prüfungen mindestens ein Zeitraum von 15 Minuten liegen.
3.1.4. Bewertungssysteme
  • Bei den Dressurprüfungen vergeben die Richter Wertnoten für die Lektionen, die im jeweiligen Dressurprotokoll festgelegt wurden.
  • Beim Stiltrail vergeben die Richter eine Wertnote für jedes Hindernis, das bewältigt wurde.
  • Beim Speedtrail erfolgt die Bewertung über die Fehler/Zeit.
  • Bei der Rinderarbeit erfolgt die Bewertung über die Anzahl der erfolgreich gearbeiteten Rinder und die dafür benötigte Zeit.
  • Beim Speedtrail sollte eine elektronische Zeitmessanlage vorhanden sein, welche z.B. beim WED e. V. ausgeliehen werden kann.
3.1.4.1. Bewertungen

Beurteilt werden:

  • Die Leistungen von Teilnehmer und Pferd
  • Der Grad der Ausbildung des Pferdes in Anlehnung an die Skala der Ausbildung der FN. Weitere Informationen unter: https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/ausbildung-des-pferdes
  • Sitz, Einwirkung und Hilfengebung des Reiters, sowie die Korrektheit der Hufschlagfiguren, Lektionen und Bewältigung der Hindernisse. (Siehe Anhang 3)
  • Die Präsentationsnote beschreibt das Gesamtbild aus: Korrektheit der Ausrüstung, Kleidung, Erscheinungsbild des Pferdes, Harmonie der gesamten Vorstellung und Musikwahl (Hintergrundmusik)
  • Alle Aufgaben, die von den Richtern in den Prüfungen mit Wertnoten bewertet werden (Dressur und Stiltrail), sind im Prüfungsprotokoll nummeriert und definiert.


Die Übungen der Dressur- und Stiltrailprüfung werden wie folgt mit einer Benotung von 0 bis 10 Punkten bewertet. Auch die Vergabe von halben Punkten ist möglich.

10 Ausgezeichnet
9 Sehr gut
8 Gut
7 Mehr als zufriedenstellend
6 Zufriedenstellend
5 Ausreichend
4 Unzureichend
3 Mangelhaft
2 Schlecht
1 Sehr schlecht
0 Nicht ausgeführt

3.1.4.2. Punktevergabe
  • Die Teilprüfungen Dressur, Stiltrail, Speedtrail und Rinderarbeit gehen zu je 1/4 gleichberechtigt in das Gesamtergebnis ein. Ist die Klasse ohne Rinderarbeit ausgeschrieben, gehen die Teilprüfungen Dressur, Stilund Speedtrail zu je 1/3 gleichberechtigt in das Gesamtergebnis ein.
  • In jeder Prüfung werden die Punkte folgendermaßen an die Teilnehmer vergeben: 1. Rang: n+1; 2. Rang: n-1; 3. Rang n- 2; 4. Rang: und folgende n-3 etc. (n = Anzahl aller Reiter-Pferd-Paare, die Startbereitschaft zur ersten Teilprüfung erklärt haben).
  • Teilnehmer, die von einer der Prüfungen ausgeschlossen wurden oder aufgeben, erhalten in dieser Prüfung 0 Punkte.
  • Ergebnisgleichstand nach einer Teilprüfung: Die Punkte der entsprechenden Ränge werden addiert und durch die Anzahl der Gleichstände geteilt.
  • Ergebnisgleichstand in der Gesamtwertung: Es zählt das bessere Ergebnis der Dressur. Sollte das Ergebnis in der Dressur gleich sein, zählt das bessere Ergebnis im Stiltrail. Sollte das Ergebnis des Stiltrails gleich sein, zählt das bessere Ergebnis im Speedtrail.
3.1.5. Berichtigungen auf den Richterblättern und nicht erteilten Wertungen

Alle Berichtigungen oder Ausbesserungen des Richters auf dem Wertungsblatt müssen vom entsprechenden Richter abgezeichnet werden. Anderenfalls vergibt der Veranstalter die jeweilige Wertung nicht, bis sie vom entsprechenden Richter bestätigt wurde.

3.2. Prüfungsplätze
  • Die Prüfungsplätze müssen einen ebenen Boden ohne Steine haben. Der Boden besteht aus für den Reitsport geeignetem Material. Auf diesen ist in der Turnierausschreibung hinzuweisen.
  • Das Dressurviereck hat die Maße von 20 x 40 Meter und sollte eine klare optische Begrenzung haben. Nach Möglichkeit sollte die Begrenzung mindestens 2 Meter von der Außengrenze des Platzes entfernt sein, wenn das Prüfungsgelände ausreichend groß ist.
  • Für den Ausführungsort der Trailprüfungen gibt es keine festgelegten Maße, die ideale und empfohlene Fläche beträgt jedoch 70 x 40 Meter (Mindestmaß 20 x 40 Meter) mit einer Begrenzung von 50 cm bis 150 cm Höhe.
  • Wenn die Prüfung in einer Reithalle stattfindet, dürfen die Seiten der Reithalle (Banden) die Begrenzung des Vierecks darstellen.
  • Der Eingang des Vierecks hat eine Breite von circa 2 Metern. Er befindet sich an einer beliebigen Stelle.
  • Der Eingang zum Viereck muss geschlossen sein, außer er befindet sich bei Buchstabe A.
  • Wenn möglich, ist das Publikum mindestens 5 Meter vom Viereck entfernt zu platzieren. Anderenfalls muss es sich in der größtmöglichen Entfernung befinden, vorausgesetzt, dass die geringere Entfernung die Ausführung der Leistungen der Teilnehmer nicht beeinträchtigt.
  • Der Abreiteplatz sollte sich in unmittelbarer Nähe des Vierecks befinden und dem Viereck so gut wie möglich entsprechen (insbesondere hinsichtlich des Bodens). Die Lautsprecheranlage sollte auch am Abreiteplatz vorhanden sein.
  • Andere Pferde sollten mindestens 5 Meter vom Prüfungsviereck entfernt sein, um den Prüfungsablauf nicht zu stören.
  • Bei den Dressurprüfungen aller Prüfungsklassen ist das Viereck gemäß den Vorschriften der FEI für Dressurprüfungen mit Buchstaben gekennzeichnet.

4. Allgemeine Ausschluss- und Disqualifikationskriterien

Folgende Kriterien resultieren in einem Ausschluss vom gesamten Turnier:

  • Lahmheit und Verletzungen des Pferdes.
  • Misshandlung des Pferdes durch den Reiter, auch auf dem Abreiteplatz.
  • Nicht Antreten in einer Teilprüfung. Der Reiter wird im Gesamtergebnis gestrichen und darf auch in den nachfolgenden Teilprüfungen nicht mehr antreten.
  • WS: Dauerhaftes Benutzen der Blanken Kandare (Pelham, Kimblewick) auf dem Abreiteplatz oder in der Prüfung mit einem Paar Zügel und zwei Händen


Folgende Kriterien resultieren in einer Disqualifikation in einer Teilprüfung. Der Reiter darf in der Regel in den nachfolgenden Prüfungen erneut starten, wenn das Problem behoben werden konnte:

  • Frische Verletzungen am Körper des Pferdes, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Gebiss und Sporen stehen.
  • Frische sowie ältere offene Wunden (z.B. noch blutende oder nässende Wunden).
  • Einsatz von Stoffen, die Verletzungen überdecken/retuschieren sollen (wie farbige Sprays, Aluminiumoxyd, Methylenblau, Schuhcreme, etc.). Einsatz davon bei älteren Verletzungen muss dem Richter oder Steward rechtzeitig angesagt werden.
  • Sturz des Reiters oder Pferdes: Ein Sturz des Teilnehmers liegt vor, wenn er sich ohne Sturz des Pferdes von diesem trennt und erneut aufsitzen oder aufspringen muss, um in den Sattel zu gelangen. Ein Sturz des Pferdes liegt vor, wenn Schulter und Hüftpartie des Pferdes gleichzeitig den Boden berühren.
  • Dreifache Verweigerung während des Parcours oder Verweigerung der Vorwärtsbewegung für mehr als 10 Sekunden ebenso wie Steigen.
  • Überschreiten des Zeitlimits von 60 Sekunden zwischen Läuten der Glocke und Beginn der Prüfung.
  • Wechsel der Arbeitshand innerhalb einer Teilprüfung.
  • Missachtung der Vorgaben zur Ausrüstung (z. B. Gebisse, Sporen, Gerte) oder Mindestanforderungen der Kleidung.
  • Verwendung und Mitführen technischer Hilfsmittel z.B. Headset oder Kopfhörer in einer Prüfung.
  • Einflussnahmen/Hilfe von Dritten durch Hereinrufen oder Zeigen (nach Ermessen der Richter).
  • Besonderheiten, die zur Disqualifikation in der Prüfungsklasse WS führen (in dieser Klasse müssen die Zügel mit einer Hand geführt werden, wobei die Wahl der Hand freigestellt ist):
    – Wechsel derzügelführenden Hand innerhalb einer Teilprüfung.
    – Mehr als 2 Finger einer Hand zwischen den einzelnen Zügeln.
    – Eingriff in den Zügel mit der freien Hand vor der zügelführenden Hand.
    – Berühren des Halses oder des Zügels mit der freien Hand vor der zügelführenden Hand (5 Strafpunkte, beim 3. Mal Disqualifikation).
    -Nachfassen der Zügel mit der zweiten Hand länger als 3 sec.

5. Vorgaben für Dressurprüfungen

5.1. Dressur

  • Bei der Dressurprüfung gibt es je nach Klasse festgelegte Lektionen.
  • In den Klassen WF, WR, WE und WA darf die Aufgabe vorgelesen werden. Aus der Ausschreibung sollte ersichtlich werden, ob ein Vorleser gestellt wird.
  • Nach dem Läuten der Glocke hat der Teilnehmer 60 Sekunden Zeit, um mit der Prüfung zu beginnen. Die Prüfung beginnt mit dem Einreiten auf die Mittellinie.
  • Das Grüßen der Jury wird immer auf dem stillstehenden Pferd ausgeführt. Reiter heben ihren Hut mit der rechten Hand. Reiterinnen oder Reiter mit Reithelm grüßen mit einem leichten Senken des Kopfes und einer Bewegung des rechten Arms abwärts seitwärts.
  • Während der Prüfung sollte von Seiten des Turniersprechers keine Bemerkung zur Geschichte des Pferdes und oder des Reiters gemacht werden. Dies darf nur während der Vorbereitungsphase, vor Beginn der Prüfung oder während des Ausritts nach Beenden der Prüfung geschehen.


Es empfiehlt sich, die Prüfung mit Begleitung eines, an den Ablauf der Übungen angepassten Musikstücks auszuführen. Dazu erstellen die Reiter einen geeigneten „Datenträger“ entsprechend der jeweiligen Ausschreibung. Dieser muss deutlich mit Namen des Pferd-Reiter-Paares und Prüfungsnummer gekennzeichnet sein und rechtzeitig in der Meldestelle hinterlegt werden.

  • Der „Datenträger“ sollte außerdem so vorbereitet sein, dass die Musik gemeinsam mit dem Prüfungsbeginn startet, sei es auf Handzeichen des Reiters vor dem Einritt oder direkt nach der Grußaufstellung.
  • Sollte die Musik nicht zeitgerecht auffindbar sein oder gar vertauscht werden, wird die 60-Sekunden Startregel kurzfristig ausgesetzt, um eventuell die passende Musik zu finden oder die Entscheidung für eine Prüfung ohne Musik zu treffen.
  • Bringt der Reiter keine eigene Musik mit, wird keine oder gestellte Musik gespielt.
  • Die Prüfung endet mit dem Schlussgruß.

5.2. Kriterien zur Disqualifikation in der Teilprüfung Dressur

  • Betreten des Vierecks vor dem Glockenzeichen (Ausnahme: Einritt von innen)
  • Beginn der Prüfung vor dem Glockenzeichen.
  • Beginn/Beenden der Prüfung ohne Gruß.
  • Verlassen des Vierecks mit allen vier Beinen.
  • Verweigerung der Vorwärtsbewegung für mehr als 10 Sekunden oder Steigen.
  • Sturz vom oder mit dem Pferd.
  • Verreiten (für alle Klassen) 
    1. Verreiten: -5 Punkte
    2. Verreiten: -5 Punkte
    3. Verreiten: Disqualifikation

6. Vorgaben für Stiltrail und Speedtrail

6.1. Vorgaben für Stiltrail

  • Der Stiltrail ist eine Prüfung, die sich aus verschiedenen Hindernissen zusammensetzt. Es gelten die Bewertungskriterien der Dressur. Das Pferd-Reiter-Paar muss die vorgegebenen Hindernisse im Schwierigkeitsgrad seiner entsprechenden Prüfungsklasse bewältigen.
  • Die Start- und Ziellinie ist deutlich zu kennzeichnen.
  • Alle Hindernisse sind deutlich sichtbar, in der zu bewältigenden Reihenfolge zu nummerieren und mit roten und weißen Markierungen zu versehen (rot rechts und weiß links).
  • Die Hindernisnummern befinden sich rechts vom Hindernis und sollten vom vorherigen Hindernis gut einsehbar sein.
  • Bodenstangen müssen auf Auflagen gelagert sein
  • Ein Hindernis gilt als bewältigt wenn: – das Pferd-Reiter-Paar in der richtigen Richtung die Eingangsmarkierungen passiert hat, – das Pferd-Reiter-Paar das Hindernis in der beschriebenen Reihenfolge absolviert hat, – etwaiges Verreiten im Hindernis spätestens vor dem Einreiten ins nächste Hindernis korrigiert wurde, – das Pferd-Reiter-Paar die erforderlichen technischen Manöver für die Bewältigung des Hindernisses entsprechend seiner Prüfungsklasse erfüllt hat, – das Pferd mit allen vier Hufen oder entsprechend der Beschreibung des jeweiligen Hindernisses dieses einschließlich der Ausgangsmarkierungen verlassen hat.
  • Jedes Hindernis kann dekoriert sein. Die Bewältigung des Hindernisses darf durch den Schmuck nicht behindert werden. Ein Umfallen der Dekoration wird nicht als Fehler bewertet.
  • Es ist gefordert naturnahe, im Stil der Arbeitsreiterei ausgewählte, Hindernisse zu nehmen.
  • Der Veranstalter gestaltet den Parcours und lässt diesen von der Richterjury freigeben.
  • Der vorsitzende Richter kann jederzeit aufgrund besonderer Anforderungen oder Wetterverhältnisse Hindernisse oder die an das Hindernis gestellten Anforderungen verändern. Dies muss allen Reitern während der Parcoursbesichtigung mitgeteilt werden.
  • Die Hindernisreihenfolge vom Speedtrail sollte sich in Klasse WL/WM und muss sich in Klasse WS von der vom Stiltrail unterscheiden.
  • Parcoursskizzen müssen spätestens 2 Stunden vor Beginn der Prüfung aushängen.
  • Sollte ein Teilnehmer die linke Hand als seine Arbeitshand nutzen, ist er verpflichtet, der Turnierleitung dieses mindestens eine Woche vor dem Wettbewerb mitzuteilen.
  • Vor Beginn der Prüfung können die Teilnehmer den Parcours abgehen. Die Parcoursbesichtigung darf nur in Anwesenheit eines Jurymitglieds für diese Teilprüfung stattfinden. Das Betreten des Parcours ohne anwesenden Richter führt zum Ausschluss vom gesamten Turnier.
  • Zur Besichtigung wird der Parcours den Reitern und Trainern für mindestens 15 Minuten freigegeben. Der anwesende Richter zeigt das Öffnen und Schließen des Parcours mit einer Glocke oder durch Mitteilung an.
  • Die Parcoursbesichtigung des Reiters hat in kompletter Turnierkleidung inklusive Kopfbedeckung zu erfolgen.
  • Nach dem Schlusssignal darf sich kein Teilnehmer in dem Parcours aufhalten. Am Parcours darf nichts mehr geändert werden. Die Prüfung beginnt frühestens zehn Minuten später, um dem ersten Prüfungsteilnehmer das Aufwärmen seines Pferdes zu ermöglichen.
  • Die Teilnehmer begeben sich in der Startreihenfolge in den Parcours.
  • Der Reiter grüßt, nach dem Einreiten in die Arena, die Jury, erst dann wird geläutet.
  • Nach dem Läuten der Glocke durch den Vorsitzenden der Jury hat der Teilnehmer 60 Sekunden Zeit, um mit der Prüfung zu beginnen.
  • Die Prüfung beginnt nach Durchreiten der Startlinie und endet mit dem Durchreiten der Ziellinie und dem anschließenden Gruß.
  • Mindest- und Maximalanzahl von Hindernissen der einzelnen Klassen, mit Ausnahme der Sonderprüfungen (siehe auch Anhang 1): WF, WR: 2-4 Hindernisse WE/WA: 5-8 Hindernisse WL: 8-12 Hindernisse WM: 10-14 Hindernisse WS: 12-18 Hindernisse
  • Speedtrail in einer 20m x 40m Halle: WL –WS maximal 10 Hindernisse.
  • Reiter der WF, WR, WE und WA dürfen ein Hindernis, in Rücksprache mit dem Richter, im Parcours auslassen, nachdem sie dessen Bewältigung erfolglos versucht haben. Das entsprechende Hindernis wird dann mit 0 Punkten bewertet.
  • Es besteht die Möglichkeit, im Parcours für ein bestimmtes Hindernis ein Alternativhindernis anzubieten. Die Wertnote für das korrekt absolvierte Alternativhindernis ist dabei jedoch nie höher als 6.
  • Vom Veranstalter dürfen Standardhindernisse auf dem Abreiteplatz platziert werden, um die Pferde auf die Prüfung vorzubereiten (z.B. Sprung, Seitwärts über Stangen oder 3 Tonnen). Die gleichen Hindernisse sollten für alle Reiter zur Verfügung stehen, ein Austausch der Hindernisse oder das Bauen anderer Hindernisse während der Aufwärmphase für die laufende Prüfung ist nicht erlaubt.
  • Der Veranstalter darf für die Klassen WM und WS eine „erlaubte Zeit“ für den Parcours festlegen. Diese Zeitvorgabe muss es dem Reiter ermöglichen auf Basis des Grundtempos eines Arbeitsgalopps die zurückzulegende Distanz zu absolvieren und die Hindernisse des Parcours zu bewältigen.
  • Reiter der Klassen WL – WS dürfen nach Disqualifikation im Stiltrail ihren Parcours zu Trainingszwecken beenden und werden außerhalb der Wertung durch die Richter benotet und gerichtet.
  • Es wird empfohlen, Starterlisten mit konkreten Startzeiten für die Klassen WL/WM/WS zu erarbeiten. Die Startzeiten sind für den Reiter verbindlich, selbst wenn vorher Teilnehmer ausfallen. Es steht dem Reiter aber frei, früher zu starten.

6.2. Gangarten nach Prüfungsklassen im Stiltrail

  • WF: Wege zwischen den Hindernissen im Schritt oder Trab; Hindernisse je nach Anforderung im Schritt oder Trab, leichttraben erlaubt
  • WR: Wege zwischen den Hindernissen im Trab; Hindernisse je nach Anforderung im Schritt oder Trab, leichttraben erlaubt
  • WE: Wege zwischen den Hindernissen im Trab; Hindernisse je nach Anforderung im Schritt oder Trab, Leichttraben zwischen den Hindernissen ist erlaubt, es erfolgt aber eine niedrigere Bewertung als im Aussitzen
  • WA: Wege zwischen den Hindernissen im Galopp; Hindernisse je nach Anforderung im Schritt, Trab oder Galopp, Übergänge über Schritt oder Trab möglich.
  • WL: Wege zwischen den Hindernissen im Galopp; Hindernisse je nach Anforderung im Galopp oder Schritt, Übergänge über Schritt oder fliegende Galoppwechsel. In jedem Hindernis kann erneut zwischen dem Wechsel über Schritt oder fliegendem Wechsel entschieden werden.
  • WM: Wege zwischen den Hindernissen im Galopp; mit fliegenden Galoppwechseln, ausgenommen der Schritthindernisse.
  • WS: Wege zwischen den Hindernissen im Galopp; mit fliegenden Galoppwechseln, ausgenommen der Schritthindernisse.

6.3. Vorgaben für Speedtrail

  • Für den Speedtrail gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für den Stiltrail. Bewertet wird die benötigte Zeitzur Absolvierung des Parcours abzüglich Bonussekunden (z.B. für den erfolgreich gestochenen Ring) und zuzüglich Strafsekunden (z.B. für umgestoßene Hindernisteile) Für Details siehe Anhang 1: Speedtrail – Straf- und Bonussekunden.
  • Der Reiter beendet grundsätzlich seinen Parcours, eine eventuelle Disqualifikation wird nach Beendigung des Parcours mitgeteilt.
  • Unterschiede zum Stiltrail:
    – Die Gangart darf frei gewählt werden.
    – Die Prüfung endet im Speedtrail mit Durchreiten der Ziellinie. Der Schlussgruß darf entfallen.
    – Das Tor muss durch ein Seil ersetzt werden.
    – Die zwei Tonnen rückwärts dürfen nicht verlangt werden.
    – Der Pferch wird nur einmal durchritten, Richtung ist dem Reiter freigestellt.
    – Bei nur einer Seitwärtsstange ist die Richtung der Bewältigung dem Reiter freigestellt.
    – Bodenstangen müssen auf Auflagen liegen.
    – Dekoration und Nummern gelten nicht als ein Teil vom Hindernis.
    – Das Aufnehmen/Absetzen der Garrocha in die entsprechende Tonne ist von allen Seiten erlaubt.

6.4. Disqualifikationskriterien im Stiltrail und Speedtrail

Die nachfolgenden Kriterien führen zur Disqualifikation in den Teilprüfungen Stiltrail und/oder Speedtrail:

  • Reiter und Trainer, die die Arena außerhalb der für die Besichtigung vorgesehenen Zeit betreten.
  • Ändern der Position der Garrocha oder eines anderen Hindernisses durch den Reiter.
  • Auffälliges Zeigen eines Hindernisses.
  • Nichtgrüßen der Jury am Anfang und am Ende der Prüfung vor dem Verlassen des Platzes, außer im Speedtrail zum Ende der Prüfung.
  • Durchreiten der Startlinie vor dem Läuten der Glocke.
  • Nicht Durchreiten der Ziellinie.
  • Durchreiten der Ziellinie vor Beendigung des Parcours.
  • Durchreiten der Start-oder Ziellinie in der falschen Richtung.
  • Durchreiten eines noch nicht bewältigten Hindernisses nach Läuten der Glocke. Vorher sind alle Linien frei gegeben. Hindernisse dürfen jedoch vor Prüfungsbeginn nicht bewältigt werden.
  • Umwerfen eines noch nicht bewältigten Hindernisses oder eines Teils davon.
  • Mehr als 10 Sekunden Verweigerung der Vorwärtsbewegung oder dreimaliges ersichtliches Verweigern. Ausnahme: Reiter der WF, WR, WE, und WA dürfen ein Hindernis, in Rücksprache mit dem Richter, im Parcours auslassen, nachdem sie dessen Bewältigung erfolglos versucht haben. Das entsprechende Hindernis wird dann mit 0 Punkten bewertet.
  • Verreiten: Als Verreiten werden Fehler im Anreiten des Hindernisses oder eine falsche Reihenfolge bei ihrer Bewältigung bezeichnet.
  • Als Verreiten gilt, wenn der Reiter:
    – Hindernis (x+1) anreitet, ohne Hindernis x bewältigt zu haben.
    – Eine Komponente eines Hindernisses anreitet, ohne die Eingangsmarkierung durchritten oder ohne eine vorherige Komponente bewältigt zu haben.
    – Innerhalb des Hindernisses nicht die korrekte Reihenfolge einhält.
    – Das Hindernis beendet und dabei die Ausrittmarkierung nicht durchreitet.
    – Im Stiltrail in den Prüfungsklassen WE bis WM: Verreiten: – 10 Punkte; 2. Verreiten: Disqualifikation.
    – Im Stiltrail in der Prüfungsklasse WS führt Verreiten zur sofortigen Disqualifikation.
    – Im Speedtrail führt ein Verreiten in allen Prüfungsklassen zur sofortigen Disqualifikation.

7. Hindernisse

Alle Hindernisse sollten für Reiter und Pferd sicher sein.

  • Scharfe Kanten an den Hindernissen oder der Dekoration, rutschige Böden, gefährliche Linien usw. sind nicht erlaubt.
  • Die Hindernisse müssen naturnah gestaltet sein.
  • Die Entscheidung obliegt dem vorsitzenden Richter.
  • Wenn ein Hindernis als gefährlich eingestuft wird, muss es vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.


Beschreibung der Hindernisse: Alle in diesem Reglement beschriebenen Hindernisse sollten unter Berücksichtigung von Rhythmus, Gleichmaß und Regelmäßigkeit der Gänge, Schwung, Durchlässigkeit und der individuellen Aufgabenstellung präzise bestritten werden. Bei gleicher Präzision wird ein höher gewähltes Risiko in der Absolvierung des Hindernisses immer besser bewertet.

7.1. Zweier Tonnen (vorwärts & rückwärts)

Aufbau:
Das Hindernis besteht auszwei aufgestellten Tonnen.
Klasse WF, WR 1, WE, WA, WL: Abstand 6 Meter
Klasse WM, WS: Abstand 3 Meter
Abstände gemessen jeweilsim Mittelpunkt der Tonnen.

Inhalt:
Der Reiter kommt in der Gangart seiner jeweiligen Prüfungsklasse auf das Hindernis zu, reitet mittig auf einer gedachten Geraden zwischen den Tonnen ein und umrundet die zur Rechten stehende Tonne in einer Volte. (Klasse WF – WA max. 10m, WL max.8m, WM/WS max.6m) Mittig auf einer gedachten geraden Linie zwischen den beiden Tonnen erfolgt ein Handwechsel. Anschließend umrundet er die linke Tonne mit einer Volte gleicher Größe, sodass eine Acht entsteht. Er verlässt das Hindernis gerade über die Mitte der gedachten Verbindungslinie der beiden Tonnen. Das Hindernis beginnt vor der gedachten Verbindungslinie und endet hinter der gedachten Verbindungslinie. In den Prüfungsklassen WM und WS kann das Hindernis zusätzlich auch rückwärts geritten werden. In diesem Falle wird zuerst die rechte, dann die linke Tonne umrundet. Auch hier sollen die Volten möglichst gleichgroß sein. Die Abfolge rückwärts beginnt mit einem geschlossenen Halten hinter der gedachten Verbindungslinie zwischen den Tonnen und endet mit einem geschlossenen Halten vor der gedachten Verbindungslinie. Im Anschluss wird das Hindernis nach vorne zwischen den beiden Tonnen verlassen.

Anforderungen nach Klassen:
WF: Schritt oder Trab
WR 1, WE: Trab
WA:
– Galopp mit Wechseln über Trab oder Schritt
– nur im Trab ohne Übergänge (wird maximal mit Wertnote 6 bewertet)
WL: Galopp mit einfachem oder fliegendem Galoppwechsel
WM: Galopp mit fliegendem Galoppwechsel
WS: Galopp mit fliegendem Galoppwechsel

7.2. Brücke

Aufbau:
Das Hindernis besteht aus einer Brücke, die stets im Schritt zu überqueren ist (außer im Speedtrail). Diese ist mindestens 2,00 Meter lang (bei der DM und ausgewählten Masterclassturnieren nach intern. Reglement 4,00 m), 1,20 Meter breit und höchstens 50 cm hoch. Sie wird durch, im Abstand von circa 1,00 bis 1,50 Meter entfernt aufgestellten, rot-weißen Ein- und Ausrittmarkierungen begrenzt. Die Brücke muss aus ausreichend stabilen Materialien gebaut sein und darf weder für das Pferd noch für den Reiter eine Gefahr darstellen. Sie muss mit einem Geländer, einer Kordel oder mit geeigneten Gegenständen (z. B. Blumentöpfen, Pflanzen) begrenzt werden. Sponsorenlogos an der Seite sind nicht erlaubt, wenn dadurch die Beurteilung durch den Richter eingeschränkt wird. Der Boden der Brücke muss griffig sein.

Inhalt:
Das Pferd-Reiter-Paar nähert sich der Brücke in der Gangart seiner jeweiligen Prüfungsklasse. Vor den Einrittmarkierungen erfolgt ein Übergang zum Schritt. Das Pferd überquert die Brücke im Schritt (außer im Speedtrail). Nach Verlassen der Brücke und den Ausrittmarkierungen erfolgt ein erneuter Übergang zum Trab oder Galopp (je nach Prüfungsklasse).

Anforderungen nach Klassen:
WF: Anritt im Schritt oder Trab, ggf. Übergang zum Schritt, nach Verlassen Schritt oder Trab
WR 1, WE: Anritt im Trab, Übergang zum Schritt, nach Verlassen Übergang zum Trab
WA: Anritt im Galopp, Übergang über Trab zum Schritt oder Galopp – Schritt, nach Verlassen Übergang Trab – Galopp oder Schritt – Galopp
WL, WM, WS: Anritt im Galopp, Übergang Galopp – Schritt, nach Verlassen Übergang Schritt – Galopp

Disqualifikation:
Brücke wird übersprungen, d.h. kein Pferdehuf hat die Brücke berührt.

7.3. Parallelslalom

Aufbau:
Das Hindernis besteht auszwei parallelzueinander aufgebauten Slalomreihen. Die dazu benötigten Slalomstangen sollten jeweils circa 2,00 Meter hoch sein und dürfen nicht im Boden verankert werden.

Die große Reihe wird je nach Prüfungsklasse im Abstand von 6 oder 9 Metern aufgestellt. Parallel dazu wird die kürzere Slalomreihe platziert, wobei sich deren Stangen jeweils in der Mitte zu der gegenüberliegenden Reihe befinden. Der Abstand der einzelnen Stangen beträgt sowohl in der Länge als auch in der Tiefe 6 oder 9 Meter.

WR 1, WE, WA, WL: 5 Stangen (3 und 2 Stangen), Abstand jeweils 9 Meter
WM, WS: 7 Stangen (4 und 3 Stangen), Abstand jeweils 6 Meter (ist der Prüfungsplatz unter 20×60 groß, dürfen auch nur 5 Stangen genommen werden) 

Inhalt:
Um die parallel zueinander aufgestellten Slalomreihen werden halbe Volten mit jeweils einfachem oder fliegendem Galoppwechsel über der gedachten Mittellinie auf der geraden Verbindungslinie geritten. Der Handwechsel soll auf einer geraden Linie von Stange zu Stange erfolgen.

Anforderungen nach Klassen:
WF: (Hindernis nicht für diese Klasse geeignet)
WR 1, WE: Trab
WA: – Galopp mit Wechseln: Galopp – Schritt oder Galopp – Trab – nur im Trab ohne Übergänge (wird maximal mit Wertnote 6 bewertet)
WL: Galopp mit Wechseln: Galopp – Schritt oder fliegenden Galoppwechseln
WM, WS: Galopp mitfliegenden Galoppwechseln (Serienwechselz.B. mit 8 Sprüngen je Bogen werden bei korrekter Ausführung mit höherer Wertnote bewertet)

7.4. Sprung

Aufbau:
Der Aufbau des Sprungs sollte aus geeignetem Material bestehen und eine maximale Höhe von 50 cm nicht überschreiten. Der Aufbau als Kreuz- oder Steilprung ist erlaubt. Soll der Sprung unterbaut werden, muss dieser Teil fest verbaut bzw. fixiert sein und eine abwerfbare Stange waagrecht oben aufliegen. Der Sprung wird immer rot-weiß ausgeflaggt, wodurch die Richtung vorgegeben wird.

Inhalt:
Der Reiter reitet den Sprung in einem rhythmischen Galopp gerade und mittig an. Der Rhythmus des Galopps vor, über und nach dem Sprung sollte beibehalten werden.

Anforderungen nach Klassen:
WF, WR 1, WE: (Hindernis nicht für diese Klassen geeignet)
WA, WL, WM, WS: Anritt im Galopp

7.5. Pferch

Aufbau:
Der Pferch ist ein Zirkel von circa 6,00 Metern Durchmesser, mit einem Eingang von circa 2,00 Metern Breite. In der Mitte ist ein weiterer, kleinerer Zirkel mit ca. 3,00 Metern Durchmesser aufgebaut. Die Spurbreite zwischen den beiden Zirkeln sollte 1,50 Meter betragen. Die rot-weißen Markierungen befinden sich an diesem Hindernis direkt am Eingang.

Inhalt:
Das Paar reitet in der laut Parcoursskizze vorgegebenen Richtung möglichst senkrecht und in der Gangart seiner Prüfungsklasse durch den Eingang in den Pferch ein und umrundet die innere Einfriedung einmal komplett. Dabei muss die beim Einreiten gewählte Gangart beibehalten werden. Wird vom Veranstalter eine Bewältigung des Hindernisses auf beiden Händen gefordert, müssen die Richtungs- und Handwechsel den Prüfungsklassen entsprechend geritten werden.

Anforderungen nach Klassen:
WF, WR 1, WE: Schritt oder Trab, Wendung als halbe Volte in der gewählten Gangart
WA: Schritt oder Trab, Wendung als halbe Volte in der gewählten Gangart
WL: Schritt oder Galopp, Wendung als halbe Schrittpirouette
WM, WS: Schritt oder Galopp, Wendung als halbe Pirouette in der gewählten Gangart, wobei bei Schritt eine niedrigere Wertnote (max. 6) erteilt wird.

Disqualifikation:
Das Verlassen des Pferchs mit allen 4 Pferdebeinen.

7.6. Einfacher Slalom

Aufbau:
Das Hindernis besteht aus mindestens 5 Stangen mit einer Länge von je 2,00 Metern. Diese sind senkrecht in Ständern in einer geraden Linie aufgestellt und dürfen nicht im Boden fest verankert sein.

Sie haben einen Abstand von jeweils:
WF, WR 1, WE, WA, WL: 9 Meter
WM, WS: 6 Meter

Anfang undEnde des Hindernisses werden mit rot-weißen Markierungen vorgegeben. Es ist auch eine Kombination zwischen einfachem und Parallelslalom möglich (Kombination Parallelslalom 4/5). Hierbei ist auf eine korrekte Ausflaggung der Hindernisse zu achten!

Inhalt:
Das Paar umreitet die aufgestellten Stangen in Schlangenlinien. Bei jedem Richtungswechsel erfolgt ein korrektes Umstellen bzw. der Prüfungsklasse und dem Können des Pferdes ein entsprechender Handwechsel. Die Wechsel sollen mittig auf der zwischen den Stangen gedachten Linie ausgeführt werden.

Anforderungen nach Klassen:
Die Größe der Bögen ist nach den Anforderungen der Klasse anzulegen.

WF: Schritt oder Trab
WR 1, WE: Trab
WA: – Galopp mit Wechseln über Trab oder Schritt – nur im Trab ohne Übergänge (wird maximal mit Wertnote 6 bewertet)
WL: Galoppmit einfachen Wechseln (Galopp – Schritt) oder fliegenden Galoppwechseln
WM, WS: Galopp mitfliegenden Galoppwechseln (Serienwechselz.B. mit 4 Sprünge je Bogen werden bei korrekter Ausführung mit höherer Wertnote bewertet)

7.7. Drei Tonnen

Aufbau:
Das Hindernis besteht aus drei Tonnen, die in der Form eines gleichseitigen Dreiecks aufgestellt sind. Der Abstand der Tonnen (gemessen jeweils im Mittelpunkt der Tonnen) beträgt:
WR 1, WE, WA, WL: 6 Meter
WM, WS: 3 Meter

Inhalt:
Das Pferd kommt der Parcoursskizze entsprechend gerade auf das Hindernis zu. Es überquert die gedachte Verbindungslinie zwischen den mit rot und weiß markierten Tonnen und beginnt die erste Tonne mit einer ganzen Rechtsvolte zu umrunden. Auf der gedachten Linie zwischen der ersten und zweiten Tonne erfolgt ein Richtungswechsel, um die zweite Tonne mit einer halben Linksvolte zu umreiten. Auf der gedachten Linie zwischen der zweiten und dritten Tonne erfolgt erneut ein Richtungswechsel, um die dritte Tonne mit einer ganzen Rechtsvolte zu umrunden. Alle 3 Volten sollten gleichgroß sein. Anschließend verlässt das Pferd das Hindernis zwischen der dritten und ersten Tonne, was auch dem Einritt entspricht.

Anforderungen nach Klassen:
WF: (Hindernis nicht für diese Klasse geeignet)
WR 1, WE: Trab (ohne Übergänge)
WA: – Galopp mit Wechseln über Trab oder Schritt – nur im Trab ohne Übergänge (wird maximal mit Wertnote 6 bewertet)
WL: Galopp mit einfachen Wechseln (über Schritt) oder fliegende Galoppwechsel
WM, WS: Galopp mit fliegenden Galoppwechseln

7.8. Tor

Aufbau:
Das Tor sollte stabil aus Holz und oder Metall gefertigt und circa 2,00 Meter breit sein. Die Seitenteile sollten mindestens 1,30 Meter hoch und massiv genug sein, um das Tor sicher zu halten. Gegebenenfalls müssen diese beschwert werden. Zum Verschließen eignen sich Metall- oder Holzbügel sowie Schlaufen aus Kordel oder Kunststoff. Im Speedtrail muss das Tor durch ein Seil ersetzt werden.

Inhalt:
Das Pferd kommt in der der Prüfungsklasse entsprechenden Gangart im 90° Winkel auf das Hindernis zu. Kurz vor dem Tor erfolgt ein Übergang zum Schritt. Das Pferd-Reiter-Paar führt eine halbe Vorhandwendung aus der Bewegung heraus durch (links oder rechts, je nachdem, in welche Richtung das Tor zu öffnen ist) und hält parallel zum Tor an. Das Pferd steht geschlossen und so positioniert, dass der Reiter das Tor mühelos öffnen kann. Nach dem Öffnen wird das Tor durchritten, möglichst ohne es dabei loszulassen (in den Klassen WL, WM, WS erfolgt andernfalls eine schlechtere Bewertung). Sobald das Pferd vollständig auf der anderen Seite ist, wird es wieder parallel zum Tor positioniert und kommt zum geschlossenen Halt, bis der Reiter das Tor verriegelt hat. Er wendet das Pferd in einem 90° Winkel vom Tor ab, um gerade und in der geforderten Gangart das Hindernis zu verlassen. Je nach Parcoursskizze kann das Hindernis vorwärts und oder rückwärts geritten werden.

Anforderungen nach Klassen:
WF, WR 1, WE: (Hindernis nicht für diese Klassen geeignet)
WA: Anritt im Galopp, Übergang über Trab zum Schritt, Hindernis nur Vorwärts
WL, WM, WS: Anritt im Galopp, Übergang Galopp-Schritt, Hindernis Vorwärts und/oder Rückwärts

Disqualifikation

  • Tor wird nicht geschlossen (WA ausgenommen). Verschobene oder umgeworfene Teile des Toressind wieder aufzustellen, um das Schließen zu ermöglichen.
  • Speedtrail: „Seiltrick“ (Seil wird über den Kopf oder das Pferd geworfen) ist nicht erlaubt.

7.9. Glockengasse

Aufbau:
Das Hindernis besteht aus zwei oder vier Stangen von etwa 4,00 Metern Länge, die mindestens 5 cm erhöht auf geeigneten Auflagen über dem Boden liegen. Zwischen den beiden Stangen befindet sich eine Gasse. Der Abstand wird innen an den Stangen gemessen. Am Ende der Gasse ist ein Glöckchen in etwa 2,00 Meter Höhe angebracht. Das Hindernis wird circa 1,00 Meter entfernt rot-weiß ausgeflaggt. In den Klassen WM und WS können die Markierungen direkt am Einritt platziert sein.
WR 1, WE, WA, WL: Gasse 1,50 Meter breit
WM, WS: Gasse 1,20 Meter breit
Die Gasse kann auch als„L“ aufgebaut werden (ab Prüfungsklasse WA). Dann muss die Länge der inneren Stangen mindestens 2,50 Meter betragen.

Inhalt:
Vor der rot-weißen Markierung erfolgt der Übergang in den Schritt (In Klasse WE, WR 1, WA und WL, ggf. in WM und WS). Das Paar reitet in die Gasse und kommt am Ende zum geschlossenen Halt. Der Reiter klingelt im Stillstand das Glöckchen und richtet anschließend rückwärts aus der Gasse heraus, bis auch die Vorderbeine des Pferdes im Rückwärtsrichten die rot-weiße Markierung verlassen haben.

Anforderungen nach Klassen:
WF: (Hindernis nicht für diese Klasse geeignet)
WR 1, WE: Gasse gerade, Einreiten im Schritt
WA, WL: Gasse gerade oder als „L“, Einreiten im Schritt
WM, WS: Gasse gerade oder als „L“, Einreiten im Schritt (wird mit Wertnote max. 6 bewertet) oder Galopp

Disqualifikation
Glöckchen wird nicht geläutet

7.10. Krug

Aufbau:
Auf einem ca. 1,00 Meter hohen (in der WS und auf der DM ist ein eckiger Tisch mit einem Seitenmaß von1,25 m Pflicht), möglichst runden freistehenden Tisch steht ein mit Flüssigkeit (Wasser) oder Sand gefüllter Krug oder ähnlicher Behälter. In den Klassen WF, WE, WR 1, WA und WL kann eine rot-weiße Ein- und Ausrittmarkierung aufgestellt werden. In den Klassen WM und WS kann auf die rot-weiße Ausflaggung verzichtet werden, da an das Hindernis herangaloppiert werden muss.

Inhalt:
Das Pferd-Reiter-Paar nähert sich dem Tisch in der geforderten Gangart und führt auf Höhe des Tisches eine ganze Parade zum geschlossenen Halten durch. Der Reiter hebt den Krug mit seiner Arbeitshand auf Kopfhöhe (des Reiters) an, während das Pferd vollkommen unbeweglich bleibt und stellt ihn wieder auf den Tisch zurück. Der Reiter verlässt das Hindernis in der gewählten Gangart.

Anforderungen nach Klassen:
WF: Schritt oder Trab, ggf. Übergang über Schrittzum Halten WR 1,
WE: Trab, Übergang über Schritt zum Halten WA: Galopp, Übergang über Trab oder Schrittzum Halten
WL: Galopp, Übergang über Schritt zum Halten
WM, WS: Übergang Galopp – Halt

Disqualifikation
Krug wird nicht sichtbar angehoben
Der Tisch wird nach Umfallen nicht wieder aufgestellt und der Krug wird nicht vom Pferd aus auf dem Tisch platziert.

7.11. Rückwärtsslalom

Aufbau:
Aus 6 circa 2,00 Meter hohen Stangen wird eine Gasse gebaut. Der Abstand der Stangen in der Länge beträgt mindestens 2,50 Meter, höchstens jedoch 3 Meter. Die Breite variiert nach Prüfungsklasse. Auf der letzten Stange, am Ende der Gasse befindet sich ein Becher oder Ähnliches (entsprechend der gewählten Arbeitshand des Reiters). Das Hindernis ist rot-weiß auszuflaggen.
WR 1, WE, WA, WL: Gasse 2,00 Meter breit
WM, WS: Gasse 1,50 Meter breit

Inhalt:
Der Einritt an das Hindernis erfolgt in der geforderten Gangart, bis das Pferd zwischen den letzten beiden Stangen zum Halten kommt. Während das Pferd im geschlossenen Halt stillsteht, nimmt der Reiter mit seiner Arbeitshand den Becher auf. Mit dem Becher in der Hand richtet der Reiter um die beiden Stangen im Slalom rückwärts (ist seine Arbeitshand die Rechte, dann nimmt er die rechte Seite, ist die Arbeitshand die linke, dann nimmt er die linke Seite) und kommt zwischen den ersten beiden Stangen erneut zum Halten. Hier platziert er den Becher auf der letzten Stange. Dabei darf die einmal gewählte Seite und gewählte Hand nicht gewechselt werden. Das Hindernis ist beendet, wenn der Becher abgesetzt ist, alle Stangen stehen und das Pferd das Hindernis durch die rot-weißen Markierungen mit allen vier Beinen verlassen hat.

Anforderungen nach Klassen:
WF: (Hindernis nicht für diese Klassen geeignet)
WR 1, WE: Nur Gerade, einreiten im Schritt
WA, WL: Einreiten im Schritt WM: Einreiten im Schritt oder Galopp
WS: Einreiten im Schritt (wird mit Wertnote max. 6 bewertet) oder Galopp Es ist erlaubt dieses Hindernis ab WA einhändig zu reiten

Disqualifikation
Wenn eine der ersten beiden oder letzten beiden Stangen umfallen und der Reiter sie nicht wieder aufstellt und/oder den Becher nicht vom Pferd aus auf die Stange setzt. (Speedtrail)

7.12. Seitwärts über Stange(n)

Aufbau:
Das Hindernis kann aus einer 3,00 bis 6,00 Meter (max.10cm im Durchmesser) langen Stange bestehen, als „L“ gelegt oder aus zwei parallel zueinander gelegten Stangen sein. Diese müssen auf min. 5 cm bis max. 10 cm hohen Auflagen liegen. Der Ein- und Ausritt ist durch rot-weiße Markierungen, die in einem Abstand von 3 m zueinander und zur Stange gestellt werden, markiert. Die Richtung des Seitenganges muss auf der Parcoursskizze vorgegeben werden.

Inhalt:
Das Pferd-Reiter-Paar kommt in der geforderten Gangart gerade auf das Hindernis zu und pariert vor den rotweißen Markierungen zum Schritt. Der Reiter platziert die Stange in der vorgegebenen Richtung mittig unter das Pferd, so dass sich die Stange zwischen den Vorder- und Hinterbeinen befindet. Diese darf nicht berührt werden. Die Stange muss sich über die gesamte Länge zwischen den Vorder- und Hinterbeinen des Pferdes befinden. Deutliches Kreuzen der Vorder- und Hinterbeine soll erkennbar sein. Tritt das Pferd hinter oder vor die Stange, muss der Reiter das Pferd wieder an der gleichen Stelle über die Stange treten lassen und das Hindernis von dort aus korrekt beenden. Erst nach Verlassen der Ausrittmarkierungen gilt das Hindernis als beendet.

Anforderungen nach Klassen:
WF, WR 1, WE: (Hindernis nicht für diese Klassen geeignet)
WA, WL: Schritt, Schenkelweichen
WM, WS: Schritt oder Galopp (wird mit höherer Wertnote bewertet), Travers
SPEEDTRAIL: Gangart und Kopfrichtung frei wählbar

Disqualifikation
Nicht korrigiertes Vor-oder Zurücktreten des Pferdes über die Stange ohne diese vorher komplett bewältigt zu haben.

7.13. Becher umsetzen

Aufbau:
Das Hindernis besteht aus zwei jeweils 2,00 Meter langen Stangen aus Holz oder Metall, die in einem Abstand von 1,20 Meter senkrecht in Ständern aufgestellt werden. Diese dürfen nicht im Boden verankert sein. Auf einem der beiden Ständer befindet sich ein Becher, Kleidungsstück oder ähnliches.

Inhalt:
Der Reiter kommt in der geforderten Gangart angeritten und führt zwischen den Stangen eine ganze Parade zum geschlossenen Halten durch. Das Pferd sollte so positioniert werden, dass der Reiter bequem den Becher mit seiner Arbeitshand auf der gegenüberliegenden Stange platzieren kann. Dabei sollte das Pferd geschlossen in Anlehnung und absolutstillstehen. Wenn der Becher ordnungsgemäß und sicher abgesetzt ist, wird das Hindernis gerade und prompt in der geforderten Gangart nach vorne wieder verlassen.

Anforderungen nach Klassen:
WF: Übergang über Schritt zum Halten
WR 1, WE: Übergang Trab – Schritt zum Halten
WA: Übergang Galopp -Trab – Schrittzum Halten
WL: Übergang Galopp – Schritt zum Halten
WM, WS: Übergang Galopp – Halt

Disqualifikation
WR 1, WE, WA, WL, WM, WS: Umgeworfene Ständer werden nicht wieder aufgestellt.
Der Becher wird nicht vom Pferd aus aufgesetzt.

7.14. Garrocha aufnehmen

Aufbau:
Das Hindernis besteht aus einer stabilen Tonne oder einem Fass, in dem eine 2,00 – 4,00 Meter lange Garrocha (Stange) mit einem Durchmesser von mindestens 2,5 cm steckt. Die Garrocha sollte an der Spitze eine Markierung haben.

Inhalt:
Der Reiter nähert sich dem Fass in der geforderten Gangart. Mit der gewählten Arbeitshand entnimmt er die Garrocha aus dem Fass. Ergreift er die Garrocha mit der rechten Hand, kommt er im Rechtsgalopp (Linkshänder im Linksgalopp). Das Fass darf gegebenenfalls einmalig umrundet werden. Das Pferd muss beim Aufnehmen der Garrocha den Takt und das Gleichmaß der jeweiligen Gangart halten. Das Pferd sollte keinerlei Reaktion auf das Aufnehmen der Garrocha zeigen. Fällt das Fass um, muss dieses wieder aufgestellt werden. Nach Aufnehmen der Garrocha darf kein anderes Hindernis verlangt werden als Ring stechen und Garrocha absetzen (Ausnahme WS). Der Reiter darf um eine andere Position der Garrocha bitten. Nur der Richter oder eine beauftragte Person darf die Garrocha in die richtige Position bringen.

Anforderungen nach Klassen:
WF, WR 1, WE:
– Anritt im Trab oder Schritt, Garrocha aufnehmen im Schritt
– auch im Halten möglich (wird aber mit einer Wertnote von maximal 6 gewertet)
WA:
– Anritt im Galopp, Garrocha aufnehmen im Galopp
– Anritt im Trab, Garrocha aufnehmen im Trab (wird maximal mit Wertnote 6 bewertet)
WL, WM, WS: Anritt im Galopp, Garrocha aufnehmen im Galopp
(Jeglicher Verlust von Takt und Gleichmaß wird schlechter bewertet)

Disqualifikation
Änderung der Position der Garrocha durch den Reiter.
Garrocha wird nicht aufgenommen oder fallen gelassen und nicht aufgehoben. 
Umwerfen des Fasses bevor die Garrocha aufgenommen wurde und dieses nicht wieder aufgestellt wird.

7.15. Ringstechen

Aufbau:
Das Hindernis besteht aus einer Stierattrappe mit einer Halterung, an der ein Ring mit einem Durchmesser von mindestens 15 cm befestigt werden kann.

Inhalt:
Der Reiter kommt in der geforderten Gangart an das Hindernis und nimmt mit der Spitze der Garrocha den Ring auf. Ist die rechte Hand die gewählte Arbeitshand, kommt das Pferd im Rechtsgalopp (linke Hand im Linksgalopp). Wird der Ring nicht aufgenommen, kann das Hindernis maximal mit Wertnote 5 bewertet werden. Garrocha aufnehmen, Ringstechen und Garrocha abstellen können als ein Hindernis ausgeschrieben und gewertet werden. Da diese drei Teile dann ein Hindernis bilden, darf die Linie dazwischen nicht gekreuzt werden. Prinzipiell ist nur ein Versuch zum Aufnehmen des Ringes möglich.

Anforderungen nach Klassen:
WF, WR 1, WE: Anritt im Trab oder Schritt, Ringstechen im Schritt
WA:
– im Galopp
– im Trab (wird maximal mit Wertnote 6 bewertet)
WL, WM, WS: Galopp
(Jeglicher Verlust von Takt und Gleichmaß wird schlechter bewertet)

Disqualifikation
Umreiten des Stiers

7.16. Garrocha absetzen

Aufbau:
Das Hindernis besteht aus einer stabilen Tonne oder einem Fass. In dieses wird die Garrocha mit der Spitze nach oben abgestellt.

Inhalt:
Wird der Behälter vor oder während des Abstellens der Garrocha umgestoßen, muss der Reiter absteigen und das Fass wieder aufstellen. Fällt die Garrocha nach dem Abstellen wieder aus dem Fass heraus, muss der Reiter absteigen, wieder aufsteigen und die Garrocha vom Pferd aus erneut in das Fass stellen.

Anforderungen nach Klassen:
WF, WR 1, WE: Anritt im Trab oder Schritt, Garrocha abstellen im Schritt (auch im Halten möglich bei geringerer Wertnote)
WA:
– Anritt im Galopp, Garrocha abstellen im Galopp
– Anritt im Trab, Garrocha abstellen im Trab (wird maximal mit Wertnote 6 bewertet)
WL, WM, WS: Anritt im Galopp, Garrocha abstellen im Galopp
(Jeglicher Verlust von Takt und Gleichmaß wird schlechter bewertet)

Disqualifikation
Garrocha wird nicht vom Pferd aus zurückgestellt
Stil: Umwerfen des Fasses ohne wieder Aufstellen
Speed: Umwerfen der Tonne bevor die Garrocha abgestellt ist

7.17. Wassergraben

Aufbau:
Das Hindernis besteht aus einem Wassergraben mit mindestens 2,00 Meter Breite und einer maximalen Wassertiefe von 30 cm. Er wird durch, im Abstand von circa 1,00 bis 1,50 Meter entfernt aufgestellten, rotweißen Ein- und Ausrittmarkierungen begrenzt.

Inhalt:
Das Hindernis wird in der entsprechenden Gangart angeritten. Der Reiter kann das Hindernis in dieser Gangart durchreiten oder auch im Schritt. Das Pferd soll das Wasser frei und ohne Widersetzlichkeit durchqueren und zeigen, dass es mit dem Durchschreiten von Wasser vertraut ist.

Anforderungen nach Klassen:
WF, WR 1, WE, WA: (Hindernis nicht für diese Klassen geeignet)
WL, WM, WS: Schritt oder Galopp

7.18. Wall, Auf- oder Absprung

Aufbau:
Dieses Hindernis entspricht einem Wall, einem Auf-und/oder Absprung aus der Geländestrecke der Vielseitigkeit. Den Beginn des Hindernisses bildet eine Rampe oder eine Stufe, die auf eine um ca. 50 cm erhöhte Ebene führt, die wiederum als Rampe oder Stufe nach unten abschließt. Der Wall wird durch, im Abstand von circa 1,00 bis 1,50 Meter entfernt aufgestellten, rot-weißen Ein- und Ausrittmarkierungen begrenzt.

Inhalt:
Das Hindernis wird in der entsprechenden Gangart angeritten. Entsprechend der Prüfungsklasse kann es in derselben Gangart oder im Schritt überquert werden. Ziel ist es zu sehen, wie das Pferd das Hindernis angeht und flüssig überwindet und damit Vertrauen in die Hilfen des Reiters beweist.

Anforderungen nach Klassen:
WF, WR 1, WE, WA: (Hindernis nicht für diese Klassen geeignet)
WL, WM, WS: Schritt (max. Wertnote 6) oder Galopp

7.19. Kiesbett / Plane

Aufbau:
Das Hindernis besteht aus einem Kiesbett oder einer Plane. Die Abmessung sollte mindestens 2,00 Meter breit und 3,00 – 5,00 Meter lang sein. Das Hindernis wird durch, im Abstand von circa 1,00 bis 1,50 Meter entfernt aufgestellten, rot-weißen Ein- und Ausrittmarkierungen begrenzt

Inhalt:
Wegen der Schwierigkeit dieser Aufgabe ist das Hindernis im Schritt, jedoch frei und ohne Zögern zu überwinden.

Anforderungen nach Klassen:
WF, WR 1, WE, WA: (Hindernis nicht für diese Klassen geeignet)
WL, WM, WS: Anritt im Galopp, Übergang zum Schritt, im Schritt überqueren, nach den rot-weißen Markierungen Übergang Galopp

8. Rinderarbeit

8.1. Grundvoraussetzungen

Reiter-Pferd-Paare, die an einer Rinderprüfung teilnehmen wollen, müssen die erfolgreiche Teilnahme an einem vorbereitenden Rinderkurs nachweisen. Hierfür müssen die vom WED offiziellen Rinderscheine (Reiter und Pferd) vorgelegt werden.

8.2. Disqualifikationskriterien

  • Grundlinie überreiten vor dem Läuten der Glocke
  • Überschreiten des 60 Sekunden Countdownszum Überreiten der Grundlinie nach der Glocke
  • Verstöße gegen den Tierschutz, zum Beispiel:
    – das Rind zu heftig treiben,
    – das Rind gegen die Bande treiben,
    – Pferd schlägt nach dem Rind,
    – Pferd beißt das Rind.

8.3. Vorbereitung der Herde

  • Im Vorfeld des Turniers muss ein Rinderbeauftragter mit ausreichend Sachverstand und Erfahrung ernannt werden, der für das Wohlergehen der Rinder und den Ablauf der Rinderprüfung zuständig ist. Dieser wird in der Ausschreibung vermerkt.
  • Die Rinder müssen gut sichtbar zur Identifizierung markiert werden. Die Markierung darf das Wohlergehen der Rinder nicht gefährden. Halsbänder oder Baumfarbe sind zu empfehlen.
  • Vor dem Start der ersten Rinderprüfung muss pro Herde ein Setteln der Rinder stattfinden.
  • Das Setteln der Rinder muss von Reitern durchgeführt werden, die nicht an den Rinderklassen teilnehmen. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Rinderbeauftragte jeden Reiter des Turniers, mit Zustimmung desselben, als Settler bestimmen.

8.4. Aufbau

  • Die Mindestmaße für die Prüfungsfläche betragen 20 x 40 Meter.
  • Die Umzäunung sollte mindestens 1,40 Meter hoch sein, wobei entweder handelsübliche Panels oder eine Reithalle mit hoher Bande empfohlen werden.
  • In allen drei Klassen gibt es eine Grundlinie, welche die Bahn in 2 Hälften teilt. In WM und WS gibt es eine zusätzliche Corrallinie. Diese teilt erneut die eine Hälfte der Bahn, die der Herde abgewandt ist und ist somit 10 Meter von der kurzen Seite entfernt.
  • In den Klassen M und S befindet sich im unteren Viertel ein an die äußere Begrenzung gebauter Corral von min. 10 x 10 Meter, mit einer vom Pferderücken gut zu erreichenden Glocke an dem zur Reitbahn zeigenden „Corral-Eingang“.
  • Pro 2 Reiter rechnet man 1 Rind – allerdings besteht eine Herde aus mindestens 10 Rindern.
  • Es ist zu jeder Zeit auf den Tierschutz zu achten (z. B. Wasser und Heu für wartende Rinder).

8.5. Inhalt

Die Rinderarbeit kann in den Klassen WL, WM und WS ausgeschrieben werden
Der Reiter separiert innerhalb von 100 Sekunden alleine ein Rind von der Herde und treibt dieses:
WL: über die Grundlinie
WM: über die Corrallinie
WS: in den Corral und läutet die Glocke

Die Aufgabe ist bewältigt:
WL: wenn sich daszu treibende Rind alleine hinter der entsprechenden Linie befindet.
WM: wenn sich das zu treibende Rind alleine hinter der entsprechenden Linie befindet.
WS: wenn sich das zu treibende Rind alleine im Corral befindet und die Glocke geläutet wurde.

In allen Klassen müssen sich die anderen Rinder im Herdenbereich hinter der Grundlinie befinden.

8.6. Anforderungen nach Klassen

WL: 2 Rinder/Reiter, jeweils 100 Sekunden
WM: 2 Rinder/Reiter, jeweils 100 Sekunden
WS: 3 Rinder/Reiter, jeweils 100 Sekunden
(Sollten die Rinder sehr triebig sein ist das deutliche Einsetzen der Stimme erlaubt. Eine Berührung des Rindes mit der Brust des Pferdes ist kein Grund zur Disqualifikation)
Die Rinder werden vor Beginn der Rinderarbeit zugelost.
Für die Rinderarbeit werden mindestens 2 Richter empfohlen.
Der Richter an der Grundlinie überprüft, ob am Ende der Prüfung alle Rinder im Herdenbereich sind, wenn der Reiter:
WL: das Rind über die Grundlinie getrieben hat
WM: das Rind über die Corrallinie getrieben hat
WS: das Rind in den Corral getrieben und die Glocke geläutet wurde
Der Richter an der Corrallinie überprüft, ob:
WM: daszu arbeitende Rind die Corrallinie überquert hat
WS: daszu arbeitende Rind ordentlich in den Corral getrieben wurde.

8.7. Ablauf/Zielsetzung

Zu Beginn befindet sich der startende Teilnehmer alleine in der Reitbahn außerhalb der Grundlinie. Alle Rinder befinden sich im Herdenbereich hinter der Grundlinie.
Zeitwertung und Startfreigabe:

  • Der Reiter grüßt die Jury.
  • Die Prüfung beginnt nach Startfreigabe (Glocke) durch die Richter.
  • Der Reiter hat danach 60 Sekunden (Countdown) Zeit, über die Grundlinie zu reiten.
    WL: Die Zeit wird beim Überreiten der Grundlinie gestartet und angehalten, wenn daszu arbeitende Rind über die Grundlinie getrieben wurde UND gleichzeitig alle anderen Rinder im Herdenbereich sind.
    WM: Die Zeit wird beim Überreiten der Grundlinie gestartet und angehalten, wenn daszu arbeitende Rind hinter die Corrallinie getrieben wurde UND gleichzeitig alle anderen Rinder im Herdenbereich sind.
    WS: Die Zeit wird beim Überreiten der Grundlinie gestartet und angehalten, wenn das zu arbeitende Rind (mit vier Beinen) im Corral ist und der Reiter die Glocke am Corral läutet UND gleichzeitig alle anderen Rinder im Herdenbereich sind.


„Verlorenes Rind“:

  • Läuft das zu sortierende Rind nach dem erfolgreichen Aussortieren aus dem Herdenbereich wieder in den Herdenbereich zurück in die Herde, ist der Durchgang erfolglos beendet und der Teilnehmer erhält die Höchstzeit von 100 Sekunden.
  • Außer dem zugeteilten Rind dürfen nur maximal 3 weitere Rinder die Grundlinie überqueren. Andernfalls ist der Durchgang erfolglos beendet. Der Teilnehmer erhält die Höchstzeit von 100 Sekunden.
  • Nach Beendigung der Prüfung bringt der Reiter alle Rinder zurück in den Herdenbereich und hält die Rinder an der kurzen Seite, bis der nächste Reiter zu Beginn seiner Prüfung die Richter gegrüßt hat.
  • Sobald der vorherige Reiter den Herdenbereich verlassen hat, können die Richter den Beginn der nächsten Prüfung durch die Glocke anzeigen.

8.8 Platzierung

Die Reiter, die alle ihnen zugewiesenen Rinder erfolgreich über die Grundlinie (WL), die Corallinie (WM) oder in den Corral (WS) getrieben haben, werden vor den Reitern rangiert, die bei einem oder zwei Rindern erfolglos waren. Entsprechend werden die Reiter der WS, die zwei Rinder in den Coral getrieben haben vor denen rangiert, die nur bei einem erfolgreich waren. Im Nachfolgenden werden innerhalb dieser Rangierung die Zeiten der 2 bzw. 3 Durchgänge pro Teilnehmer addiert und in aufsteigender Reihenfolge rangiert. Alle Teilnehmer mit den Maximalzeiten (200 bzw. 300 Sekunden) werden auf dem gleichen (letzten) Platz rangiert.

8.9. Besonderheit: Setteln der Herde

Der Richter hat die Möglichkeit, die Prüfung während des ersten Durchganges des ersten Reiters mit dem ersten Rind abzubrechen und ein erneutes Setteln der Herde zu verlangen. Der erste Reiter kann während der Arbeit mit dem ersten Rind um Abbruch der Prüfung bitten und ein erneutes Setteln der Herde verlangen. Diesem Wunsch muss entsprochen werden. Die Dauer des Settelns beträgt circa 15 Minuten, danach startet der Wettbewerb erneut.

Anhang

Der Anhang ist ausschließlich in der PDF-Version des Reglements einzusehen.

Internationale Reglements

Nachfolgend findest Du eine Sammlung an Links, auf denen Working Reglements der jeweiligen Länder oder Organisationen zu finden sind.

Hinweis: die Liste erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit der Dokumente.